Um ein Mitgliedsverein des Stadtverbandes für Leibesübungen zu werden, sind die Voraussetzungen des § 4 Erwerb der Mitgliedschaft gemäß der Satzung des Stadtverband für Leibesübungen zu erfüllen.

  1. Mitglied des Stadtverbandes für Leibesübungen Weiden e. V. können alle Sportvereine
    und Schützengesellschaften der Stadt Weiden i. d. OPf. sowie natürliche und juristische
    Personen werden.
  2. Voraussetzung für den Beitritt ist, dass
    a) die Satzung des Stadtverbandes für Leibesübungen Weiden e. V. anerkannt wird,
    b) Aufgabenstellung und Tätigkeit des antragstellenden Sportvereins oder der
    Schützengesellschaft nicht parteipolitisch gebunden ist,
    c) der Nachweis eines rechtsverbindlichen Beschlusses der Mitglieder über den Beitritt
    erbracht wird,
    d) der Sportverein oder die Schützengesellschaft nach der jeweiligen Satzung und dem
    Gesamtbild seiner Tätigkeit bereit und imstande ist, die Aufgaben des Stadtverban-
    des für Leibesübungen Weiden e. V. mitzutragen und zu unterstützen,
    e) der antragstellende Sportverein oder die Schützengesellschaft Mitglied eines Dach-
    verbandes, wie z. B. des DOSB, BLSV, BSSB oder eines anderen Dachververbandes,
    der Wettkämpfe und Meisterschaften auf allen Ebenen durchführt, ist sowie
    f) dessen Gemeinnützigkeit anerkannt ist.
  3. Der Beitritt ist durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder des antragstellen-
    den Sportvereins oder der Schützengesellschaft gegenüber dem Stadtverband für
    Leibesübungen Weiden e. V. schriftlich zu erklären.
  4. Über die Aufnahme natürlicher und juristischer Personen entscheidet in einer Monatsver-
    sammlung auf Vorschlag die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten
    der Mitgliedsvereine.